Grundstücksbewertung im Bundesmodell rechtswidrig? Finanzverwaltung reagiert mit Ländererlass
Ab dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer für Grundstücke nach einer geänderten Bemessungsgrundlage erhoben, die derzeit für sämtliche Grundstücke
Ab dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer für Grundstücke nach einer geänderten Bemessungsgrundlage erhoben, die derzeit für sämtliche Grundstücke
Sie haben es in unserem letzten Tipp des Monats gelesen: Die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Neuordnung der Grundsteuer –
Am Anfang stand das Bundesverfassungsgericht. Durch ein Urteil aus dem Jahr 2018 wurde der Gesetzgeber durch dieses Gericht
Vermieter können bis zum 31.03.2024 einen Antrag auf Grundsteuererlass bei der zuständigen Gemeinde für das Jahr 2023 stellen,