Wie hoch ist Ihre künftige Grundsteuer? Wir wissen es (vielleicht). Mehr erfahren Sie hier.

15
Mai

Am Anfang stand das Bundesverfassungsgericht. Durch ein Urteil aus dem Jahr 2018 wurde der Gesetzgeber durch dieses Gericht angewiesen, die Grundsteuer neu zu regeln. Hauptforderung war, die Grundlage für die Steuer – den Grundstückswert – realitätsnäher zu ermitteln, als dies nach alter Rechtslage geschah.

Dieser erste Schritt ist weitestgehend abgeschlossen, die Grundsteuerwerte wurden für alle Grundstücke in Deutschland neu ermittelt und festgesetzt. Aus diesen Werten wurde nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren ein Steuermessbetrag berechnet, der – multipliziert mit dem individuellen Hebesatz der Gemeinde – letztendlich die Grundsteuer bestimmt.

Hier nun wird es interessant. Die Frage ist nämlich, wie hoch die künftigen Hebesätze der Städte und Gemeinden ausfallen. Denkbar wären realistisch zwei Szenarien: Die Gemeinde passt ihren Hebesatz so an, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer unverändert bleibt. Das ganze läuft unter dem Stichwort „aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform“. Natürlich müsste der eine oder andere Grundstückseigentümer mehr bezahlen, dafür andere weniger.

Selbstverständlich liegt die Versuchung nahe, dass die Gemeinden die Umstellung nutzen, um gleich ihr Grundsteueraufkommen zu erhöhen. Das wäre dann die zweite denkbare Variante.

Das Finanzministerium Sachsen hat nun berechnet, wie hoch der künftige Hebesatz jeder Gemeinde ausfallen müsste, damit das Gesamtaufkommen an Grundsteuer unverändert bliebe. Das ist löblich, denn so wird zumindest Transparenz hergestellt.

Ein kleines (echtes) Beispiel:

Für ein Einfamilienhaus in Coswig beträgt die Grundsteuer bisher 324,20 EUR. Der Steuermessbetrag ab 2025 beträgt 160,24 EUR. Nach den Berechnungen des sächsischen Finanzministeriums müsste die Stadt Coswig ab 2025 einen Hebesatz zwischen 300 % und 330 % anwenden, um die Grundsteuer aufkommensneutral zu gestalten. Bezogen auf das beschriebene EFH in Coswig käme also eine Grundsteuer zwischen etwa 481 EUR und 529 EUR heraus. Also ein Verliererfall – unterstellt, die Berechnung des Ministeriums stimmt.

Sie sind neugierig? Probieren Sie es aus:

https://www.smf.sachsen.de/hebesatzprognose-2025.html


WNP Steuerberatungsgesellschaft

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