Grundstücksbewertung im Bundesmodell rechtswidrig? Finanzverwaltung reagiert mit Ländererlass
Ab dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer für Grundstücke nach einer geänderten Bemessungsgrundlage erhoben, die derzeit für sämtliche Grundstücke
Ab dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer für Grundstücke nach einer geänderten Bemessungsgrundlage erhoben, die derzeit für sämtliche Grundstücke