Mieterabfindungen als Werbungskosten
Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied in seinem Urteil vom 20.09.2022 über die Zugehörigkeit einer Mieterabfindung zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten
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Der Fall einer jungen Steuerpflichtigen führte dazu, dass sich der Bundesfinanzhof über die Kürzung von Werbungskosten beim Erhalt steuerfreier
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Bei vielen Kosten ist es offensichtlich, dass es sich um
Arbeitnehmer können bei der Einkommensteuerveranlagung ihre Aufwendungen für die Fahrten zur Arbeit steuermindernd ansetzen, indem sie von der