Mieterabfindungen als Werbungskosten
Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied in seinem Urteil vom 20.09.2022 über die Zugehörigkeit einer Mieterabfindung zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten
Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied in seinem Urteil vom 20.09.2022 über die Zugehörigkeit einer Mieterabfindung zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten