Fahrtkosten eines Teilzeitstudierenden zwischen Wohnung und Studienort
Der Kläger war Teilzeitstudent an einer Fernuniversität und nicht erwerbstätig. Das Finanzamt sah das Studium dennoch als Vollzeitstudium
Der Kläger war Teilzeitstudent an einer Fernuniversität und nicht erwerbstätig. Das Finanzamt sah das Studium dennoch als Vollzeitstudium
Eines vorweg: In diesem Beitrag geht es nicht um Dienstwagen, also Fahrzeuge, die der Arbeitgeber bereitstellt und die
Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind Erwerbsaufwendungen. Handelt es sich bei den Aufwendungen des Arbeitnehmers um solche für die Wege zwischen