Neuer Mindestlohn. Was sich ab 1. Januar 2024 ändert, erfahren Sie hier.
Die Höchstgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Geringfügigkeitsgrenze) beträgt aktuell 520 € monatlich. Der Gesetzgeber passt den Mindestlohn
Die Höchstgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Geringfügigkeitsgrenze) beträgt aktuell 520 € monatlich. Der Gesetzgeber passt den Mindestlohn