Änderung des Schwellenwerts für monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen
Unternehmen mit einer jährlichen Umsatzsteuerzahllast über 7.500 € mussten bis 31.12.2024 noch monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Aufgrund einer ab
Unternehmen mit einer jährlichen Umsatzsteuerzahllast über 7.500 € mussten bis 31.12.2024 noch monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Aufgrund einer ab
Ab dem 01.01.2024 plant die Europäische Kommission, die Schwellenwerte für die Einstufung der Unternehmensgrößenklassen um mindestens 20 %