Kindergeld künftig ohne Antrag
Jetzt Artikel als Podcast anhören (KI generiert): Ab dem Jahr 2027 soll ein weiterer Baustein des Bürokratieabbaus die
Jetzt Artikel als Podcast anhören (KI generiert): Ab dem Jahr 2027 soll ein weiterer Baustein des Bürokratieabbaus die
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Unterhaltsleistungen nur dann eine einkommensteuerlich zu berücksichtigende außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn das
Kindergeld kann rückwirkend beantragt werden. Ist das Kind anspruchsberechtigt, wird das Kindergeld auch rückwirkend festgesetzt. Um Missbrauch zu
Mit Urteil vom 21.06.2023 hat der Bundesfinanzhof (BFH) wesentliche Klarstellungen zum Kindergeldanspruch bei einem Auslandsstudium vorgenommen. Im Fall
Mit Urteil vom 20.10.2022 entschied der Bundesfinanzhof (BFH) über den Anspruch von Kindergeldzahlungen für ein volljähriges behindertes Kind, wenn