Abfindung in Raten für lebzeitigen Pflichtteilsverzicht ist nicht steuerbar
Jetzt Artikel als Podcast anhören (KI generiert): Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 20.01.2026 entschieden, dass auch eine
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Jetzt Artikel als Podcast anhören (KI generiert): Das Bundesfinanzministerium hat am 03.04.2025 ein Schreiben zur Anwendung der Ausnahmen