Änderung des Durchschnittssatzes und der Vorsteuerpauschale für Land- und Forstwirte
Land- und Forstwirte mit einem Gesamtumsatz von bis zu 600.000 € können im Rahmen der Umsatzbesteuerung die Durchschnittsbesteuerung / Vorsteuerpauschale
Land- und Forstwirte mit einem Gesamtumsatz von bis zu 600.000 € können im Rahmen der Umsatzbesteuerung die Durchschnittsbesteuerung / Vorsteuerpauschale
Der Bundesfinanzhof (BFH) kam in seinem Urteil vom 17.08.2023 zu dem Schluss, dass für die Umsatzbesteuerung eines Betrags