Steuerfortentwicklungsgesetz verkündet – was davon übrig bleibt
Das Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) war zunächst als 2. Jahressteuergesetz gedacht – verbunden mit entsprechenden Hoffnungen für das Jahr 2025.
Das Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) war zunächst als 2. Jahressteuergesetz gedacht – verbunden mit entsprechenden Hoffnungen für das Jahr 2025.
In Deutschland wird voraussichtlich am 23.02.2025 außerplanmäßig ein neuer Bundestag gewählt, da die bestehende Bundesregierung nach Ausscheiden der