Nichtbeanstandungsregelung bei Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen
Seit dem 01.01.2022 sind Photovoltaikanlagen bis 30 kWp (Kilowatt peak) ertragssteuerfrei. Ab dem 01.01.2023 wurde für die Lieferung
Seit dem 01.01.2022 sind Photovoltaikanlagen bis 30 kWp (Kilowatt peak) ertragssteuerfrei. Ab dem 01.01.2023 wurde für die Lieferung