Hausgeldzahlungen in die Erhaltungsrücklage sind keine Werbungskosten

Hausgeldzahlungen in die Erhaltungsrücklage sind keine Werbungskosten

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich damit befasst, ob Aufwendungen eines Steuerpflichtigen als Wohnungseigentümer in die Erhaltungsrücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft