Keine anschaffungsnahen Herstellungskosten bei Entnahme aus Betriebsvermögen
Steuerpflichtige, die sich ein Gebäude oder eine Wohnung kaufen und diese nach der Anschaffung sanieren oder renovieren wollen,
Steuerpflichtige, die sich ein Gebäude oder eine Wohnung kaufen und diese nach der Anschaffung sanieren oder renovieren wollen,