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Was erfährt das Finanzamt über Ihre Auslandskonten? Mehr als Sie denken. Details finden Sie hier.

01
Sep.

Jetzt Artikel als Podcast anhören (KI generiert):

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 08.06.2026 veröffentlicht, dass es zum 30.09.2026 die Finanzkontendaten in Steuersachen 2025 mit 118 anderen Staaten automatisch austauschen wird. Eine Liste der Staaten ist in dem über die Homepage des BMF abrufbaren Schreiben veröffentlicht.

Zu den austauschenden Staaten gehören die EU-Mitgliedstaaten, die sog. CRS-Staaten, aber auch z. B. die Schweiz und Liechtenstein über ein spezielles Drittstaatenabkommen mit der EU. Neben dem bilateralen Datenaustausch gibt es auch eine Reihe von Staaten und Gebieten, bei denen die Daten nur Richtung Deutschland übermittelt werden, insbesondere sind dies die Bahamas, Bahrain, Bermudas, Britische Jungferninseln, Kaimaninseln, Katar, Kuwait, Vereinigte Arabische Emirate, Turks- und Caikosinseln.

Übermittelt werden Personen- und Geburtsdaten, SteuerID, Kontendaten, Kontenstände und Kontenwerte, Zinsen, Dividenden, sonstige Kapitalerträge und Veräußerungserlöse.

Also nicht vergessen: Erlöse aus ausländischen Konten müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Ansonsten drohen neben einer Änderung der betroffenen Bescheide Steuer- und Zinsnachzahlungen und ggf. strafrechtliche Konsequenzen.

Die Informationsdaten aus Kryptowährungen werden im Rahmen gesonderter Abkommen übermittelt, ebenso gibt es weitere Abkommen z. B. mit den USA.

Auch zu diesem Thema beraten wir Sie als  Steuerberater gern.

WNP Steuerberatungsgesellschaft

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