Bei Wikipedia wird der Anscheinsbeweis wie folgt erläutert:
Der Anscheinsbeweis (auch: Beweis des ersten Anscheins, Prima-facie-Beweis) ist eine Methode der mittelbaren Beweisführung. Er erlaubt, gestützt auf Erfahrungssätze Schlüsse von bewiesenen auf zu beweisende Tatsachen zu ziehen.
Alles klar? Übersetzt in den Alltag eines Unternehmers heißt das: Wenn es ein betriebliches Fahrzeug gibt, kann man sicher davon ausgehen (es gilt als bewiesen), dass dieses auch privat genutzt wird. Es sei denn, es gelingt, den Anscheinsbeweis zu erschüttern. Zum Beispiel mit einem ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuch, dass keine Privatfahrten enthält.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jüngst wiederholt entschieden, dass die pauschale Besteuerung der Privatnutzung eines betrieblichen Fahrzeugs nach der 1-%-Regel rechtmäßig ist, wenn keine ausreichenden Tatsachen vorliegen, die den Anscheinsbeweis einer Privatnutzung entkräften.
In einem konkreten Fall ging es um einen im Betriebsvermögen geführten Pickup, der auch privat genutzt werden kann. Der Kläger hatte kein Fahrtenbuch geführt, hatte aber geltend gemacht, das Fahrzeug sei nicht privat genutzt worden. Das Finanzgericht (FG) hatte diesen Einwand akzeptiert. Der BFH hob das Urteil des FG auf, weil der Pickup zum privaten Gebrauch geeignet sei und der Familie des Unternehmers auch außerhalb der Arbeitszeiten zur Verfügung gestanden habe.
Die vom Unternehmer angeführten Umstände, dass das Fahrzeug für eine private Nutzung zu groß sei und es auch andere Fahrzeuge zur Nutzung im Privatvermögen gebe, reichten für eine Erschütterung des Anscheinsbeweises nicht aus. Eine Gesamtschau aller Umstände ergab keinen atypischen Geschehensablauf.
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