„Verification of Payee” (VoP) ist Teil einer neuen EU-Verordnung, die im Bereich des Onlinebanking für mehr Sicherheit und Vertrauen sorgen soll. Im Wesentlichen geht es darum, dass die Bank bei SEPA-Überweisungen prüft, ob der Empfängername mit der angegebenen IBAN zusammenpasst.
Damit soll insbesondere die Manipulation von elektronischen Rechnungen unterbunden werden, bei der Betrüger auf dem E-Mail-Weg vom Versender zum Empfänger die IBAN austauschen.
Passen die Daten nicht zusammen, wird die Überweisung abgelehnt. Diese Ablehnung kann der Überweiser bewusst überschreiben, also die Überweisung trotzdem freigeben. Allerdings haftet er dann selbst, wenn das Geld in falsche Hände gelangt.
Das Verfahren gilt bereits ab dem 9. Oktober 2025.
Was bedeutet das für Sie?
- Überprüfen Sie die Empfängernamen in Ihren Stammdaten, um möglichst wenige Ablehnungen zu erhalten.
- Hinterlegen Sie Ihren eigenen Firmennamen bei der Bank korrekt und (bei mehreren Banken) einheitlich, um es
Ihren Kunden leichter zu machen. - Geben Sie auf Rechnungen klar an, wie der Empfängername bei der Überweisung lauten soll.
Mehr Infos und praktische Tipps: go.datev.de/vop
Bei Fragen sind wir als Steuerberater wie immer gern für Sie da!
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