Sonderabschreibungen für Unternehmen voraussichtlich schon ab 01.07.2025. Mehr erfahren Sie hier.

01
Jul

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Die neue Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, über den nach deren Willen schnellstmöglich in Bundestag und Bundesrat entschieden werden soll. Gegenstand des beabsichtigten „Gesetzes für ein steuerliches Investitionsprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ sind u. a. die Investitionsförderung für Unternehmen bereits ab dem 01.07.2025 befristet bis zum 31.12.2027.

Sodann soll die Körperschaftsteuer (KSt) von 15 % auf 10 % sinken, und zwar ab dem 01.01.2028 jährlich um 1 % befristet bis zum 31.12.2032. Die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen soll von derzeit etwa 30 % bis zum Jahr 2032 auf knapp 25 % sinken. Thesaurierte Gewinne, also solche, die im Unternehmen verbleiben, sollen mit einem reduzierten Steuersatz gezielt Reinvestitionen ermöglichen und Planungssicherheit für die Unternehmen gewährleisten.

Unternehmen sollen bewegliche Wirtschaftsgüter, wie z. B. Maschinen, in den Jahren 2025 bis 2027 direkt mit maximal 30 % jährlich abschreiben können. Die Neuregelung soll nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung bereits ab dem 01.07.2025 gelten und für alle Anschaffungen vor dem 01.01.2028.

Für neu angeschaffte, betrieblich genutzte reine Elektrofahrzeuge sollen 75 % der Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden können sowie in den 5 Folgejahren jeweils 10 %, 5 %, 5 %, 3 % und 2 %. Für Hybridfahrzeuge gilt diese Förderung nicht. Auch dies gilt für Anschaffungen zwischen dem 01.07.2025 und vor dem 01.01.2028.

Weiterhin soll die steuerliche Forschungs- und Entwicklungszulage ausgeweitet werden. Von 2026 bis 2030 soll die Obergrenze der Bemessungsgrundlage bei der steuerlichen Forschungszulage von 10 Mio. € auf 12 Mio. € angehoben werden. Betriebs- und Gemeinkosten werden hierbei künftig mit einem pauschalen Abschlag von 20 % berücksichtigt.

Bis 2029 sind bis zu 46 Milliarden € weniger Steuereinnahmen aus diesen Maßnahmen für den Staatshaushalt zu erwarten.

Wie kurzfristig der Gesetzentwurf sowohl den Bundestag als auch den Bundesrat passiert, bleibt abzuwarten. Zumindest die Zustimmung des Bundesrates wird voraussichtlich erst nach der Sommerpause eingeholt werden können. Und erfahrungsgemäß kann sich durchaus auch noch das eine oder andere ändern…

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WNP Steuerberatungsgesellschaft

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