Ende des Bezugszeitraums: Kein Kindergeld mehr für am Monatsersten geborene Kinder

10
Jul

Der Bezugszeitraum beim Kindergeld endet grundsätzlich dann, wenn das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Am Ende des Bezugszeitraums besteht für ein am Monatsersten geborenes Kind für diesen Monat kein Anspruch mehr auf Kindergeld. Das hat das Finanzgericht Köln entschieden. 

Kindergeld wird nur für die Monate gewährt, in denen die Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei muss das Kind an wenigstens einem Tag in dem betroffenen Monat zu berücksichtigen sein. 

Für die Berechnung des Alters wird der Tag der Geburt bereits mitgerechnet. Das bedeutet: Ist das Kind am zweiten Tag des Monats geboren (zum Beispiel am 2. Mai), zahlt die Familienkasse für den Monat Mai, in dem das Kind 25 wird, noch Kindergeld.

Wird das Kind jedoch am ersten Tag des Monats geboren (zum Beispiel am 1. Mai), vollendet es bereits einen Tag davor (den 30. April) sein 25. Lebensjahr. Im Geburtstagsmonat (hier: Mai) gibt es somit kein Kindergeld mehr.

Beachten Sie: Mit dieser Entscheidung will sich der Vater aber nicht zufrieden geben und hat Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.

FG Köln, Urteil vom 21.09.2016, Az. 4 K 392/14, NZB BFH Az. V B 147/16

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