Ab Oktober 2024 wird die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) eingeführt. Sie dient der Identifikation im Geschäftsverkehr und bei steuerlichen Angelegenheiten. Diese Nummer soll die bisherigen Steuernummern ersetzen und somit die Verwaltung vereinfachen.
Die W-IdNr. erhalten alle, die in Deutschland wirtschaftlich tätig sind.
Wirtschaftlich Tätige sind:
- natürliche Personen, die als Unternehmer oder Freiberufler arbeiten
- juristische Personen und
- Personenvereinigungen.
Sind natürliche Personen wirtschaftlich tätig, erhalten sie zusätzlich zur persönlichen Steueridentifikationsnummer eine W-IdNr., so dass der betriebliche Bereich klar und eindeutig von der privaten Sphäre getrennt werden kann.
Die Vergabe der W-IdNr. erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde. Die Nummer wird den wirtschaftlich Tätigen mitgeteilt, ein Antrag muss nicht gestellt werden.
Um den Prozess jedoch zu erleichtern, empfiehlt es sich, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Laut der Wirtschaftsidentifikationsnummer-Verordnung (WIdV) entspricht die USt-ID der neuen W-IdNr., was den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert.
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