Die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung bleiben 2025 mit 18,6 % zwar unverändert, für Gutverdienende wird es dennoch deutlich teurer. Ab 01.01.2025 gilt für die allgemeine gesetzliche Rentenversicherung nämlich eine merklich höhere Beitragsbemessungsgrenze (BBG), erstmals einheitlich für die ost- und westdeutschen Bundesländer, und zwar 8.050 € im Monat. Bis 31.12.2024 betrug die BBG 7.450 € (Ost) bzw. 7.550 € (West). In der knappschaftlichen Rentenversicherung steigt die BBG von 9.300 € auf 9.900 € im Monat.
Die BBG ist der Höchstbetrag, bis zu dem das Arbeitseinkommen bei der Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge berücksichtigt wird, darüber hinaus müssen keine Beiträge abgeführt werden.
Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden wegen eines weiter steigenden Defizits zum 01.01.2025 steigen. Die Höhe des Beitrags setzt sich aus dem gleichen allgemeinen Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Während der allgemeine Beitragssatz 2025 bei 14,6 % stabil bleibt, wird der kassenindividuelle Zusatzbeitrag 2025 von bisher durchschnittlich 1,7 % auf 2,5 % und damit um 0,8 %-Punkte angehoben.
Wie bei der Rentenversicherung spielt die Musik auch bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung vor allem bei der Beitragsbemessungsgrenze. Diese wird zum 01.01.2025 deutlich angehoben, und zwar von 5.175 € im Monat auf 5.512,50 €. Damit einher geht auch die Anhebung der sog. Pflichtversicherungsgrenze von 69.300 € im Jahr auf 73.800 €. Wer ein höheres Jahreseinkommen erzielt, kann sich privat krankenversichern oder bleibt freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der Beitrag in der Pflegeversicherung steigt um 0,2 % auf 3,6 %. Die Zu- und Abschläge für Kinderlose bzw. Beschäftigte mit Kindern bleiben wie gehabt. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bleiben 2025 mit 2,6 % unverändert. Die umlagefinanzierte Künstlersozialabgabe für Unternehmer und Verwerter liegt auch 2025 bei 5 %.
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