Die elektronische Rechnung wird Pflicht. Was das für Sie bedeutet, erfahren Sie hier.

16
Nov

Die elektronische Rechnung zwischen Unternehmen (in modern ausgedrückt: B2B-Sektor) soll ab dem 01.01.2025 Pflicht werden, sofern der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger im Inland ansässig sind.

Regelungen dazu finden sich im aktuellen Gesetzesentwurf des Wachstumschancengesetzes. Eine E-Rechnung ist definiert als Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Sie muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (Norm EN16931) und der Liste der entsprechenden Syntaxen gemäß der Richtlinie 2014/55/EU entsprechen.

Beispiele für Formate, die diesen Anforderungen entsprechen, sind die XRechnung und das hybride ZUGFeRD-Format, welches eine Kombination aus PDF-Dokument und XML-Datei darstellt. Durch die Definitionsänderung gilt eine einfache PDF-Rechnung, die per Mail versendet wird, ab dem 01.01.2025 nicht mehr als elektronische Rechnung.

Aufgrund des hohen Umsetzungsaufwands sieht der Gesetzgeber Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027 vor. Bis Ende 2025 dürfen B2B-Umsätze weiterhin als Papierrechnung übermittelt werden, sowie elektronische Rechnungen nach alter Definition mit Zustimmung des Rechnungsempfängers. Im Zeitraum 2026 bleiben die Regelungen gleich, allerdings nur noch für kleine Unternehmen (maximaler Vorjahresumsatz: 800.000 €).

Ab 2027 werden Papierrechnungen grundsätzlich unzulässig. Ab 2028 sind dann ausschließlich Rechnungen, die den neuen gesetzlichen Regelungen entsprechen, erlaubt.

Aufgrund des hohen Umsetzungsaufwandes empfiehlt es sich, zeitnah mit seinem Softwareanbieter Kontakt aufzunehmen. Wir empfehlen zudem, diesen Strukturwandel zu nutzen, um den (digitalen) Belegfluss im Unternehmen kritisch zu hinterleuchten und zu optimieren.

Auch bei diesem Thema stehen wir unterstützend an Ihrer Seite.

WNP Steuerberatungsgesellschaft

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