Die Dezemberhilfe bleibt steuerfrei. Näheres lesen Sie hier.

09
Feb

Erinnern Sie sich noch an die Dezemberhilfe? Um die enorm gestiegenen Energiekosten etwas abzufedern, übernahm der Staat im Dezember 2022 den monatlichen Abschlag für Gas und Fernwärme.

Um dem Vorwurf der sozialen Ungerechtigkeit (Stichwort: Gießkanne) zu entgehen, beschloss der Gesetzgeber, diese Leistung für Besserverdienende steuerpflichtig zu machen. Dafür enthielt das Jahressteuergesetz 2022 eigens vier komplizierte Paragrafen.

Man rechnete mit Steuereinnahmen von 110 Mio. Euro, der Verwaltungsaufwand wurde auf mehr als das Doppelte geschätzt.

Inzwischen ist dem Bundesfinanzminister aufgefallen, dass dies kein gutes Geschäft ist, weswegen im Dezember 2023 beschlossen wurde, auf die ursprünglich geplante Besteuerung der Dezemberhilfen 2022 zu verzichten.

Vor diesem Hintergrund ist damit zu rechnen, dass auch die so genannten Energiepreisbremsen, die es 2023 gab, steuerfrei bleiben.

Nach gegenwärtiger Praxis wird hingegen die Energiepreispauschale EPP (300 EUR pro Erwerbstätigem) der Besteuerung unterworfen. Ob dies rechtmäßig ist, wird von der Fachwelt bezweifelt. Wir von WNP legen deswegen für unsere Mandanten automatisch einen kostenfreien Einspruch gegen die Besteuerung der EPP ein.

Haben Sie hierzu Fragen? Wir beraten Sie gern.


WNP Steuerberatungsgesellschaft

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