Der Basiszinssatz ist Deutschlands einziger amtlicher Marktzins. Er wird von der Deutschen Bundesbank berechnet und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Bereits seit Januar 2013 – also seit mehr als 10 Jahren – war dieser Zins negativ, seit dem 01.07.2016 unverändert -0,88 %. Aufgrund der aktuellen Entwicklung wurde der Basiszinssatz zum Jahreswechsel angepasst. Zum 01.01.2023 wurde er auf 1,62 % erhöht.
Auf diesen Basiszins beziehen sich viele Gesetze und auch Verträge, meist in der Form, dass sich der gesetzliche oder vertragliche Zins aus dem Basiszins und einem Zuschlag (z.B. 5 %) zusammensetzt. Dies sollten Sie im Blick haben, insbesondere, weil sich hier in den letzten Jahren kaum etwas bewegt hat.
Aber auch, wenn der Basiszinssatz nicht ausdrücklich Vertragsgrundlage ist, wirkt sich die doch sehr massive Änderung des „offiziellen“ Zinsniveaus auf alle variabel verzinsten Forderungen aus. Dies betrifft beispielsweise das Verrechnungskonto von GmbH-Gesellschaftern. Um also später keinen Ärger mit dem Finanzamt zu bekommen, sollten Sie alle Zinsen zum 01.01.2023 entsprechend anpassen.
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