Coronavirus: Bitte informieren Sie sich hier über aktuelle Hilfen für Unternehmen und unsere Erreichbarkeit.

16
Mrz

Corona – wie geht die Kanzlei vor? 

Ihre Gesundheit und die Gesundheit unserer Mitarbeiter sind in diesen Zeiten das höchste Gut. Gleichzeitig haben wir Vorsorge getroffen, dass wir Ihre Anliegen und Anfragen in gewohnter Qualität bearbeiten können. 

Sie erreichen uns wie gewohnt – Termine sind jederzeit möglich. Wir haben unsere Besprechungsräume so umgestaltet, dass die Abstände immer gewahrt bleiben.

Sie wollen uns trotzdem Ihre Unterlagen digital übermitteln? Na dann nutzen Sie doch unseren Kanzleitresor. Sie kennen ihn noch nicht? Gern sind wir Ihnen bei der Einrichtung behilflich.

Auch Unterlagen in Papierform (Fibu-Pendelordner) können von Ihnen ohne Einschränkungen gebracht und geholt werden.

Wichtig:
Die Dynamik der Ereignisse kann weitere Einschränkungen mit sich bringen. Bitte informieren Sie sich aktuell auf unserer Homepage, bei Facebook oder über diesen Link.

Wie können wir Sie unterstützen?

Wir haben für Sie eine Checkliste zum Kostenabbau und zur Sicherung der Liquidität zusammengestellt.

Auch die DATEV bietet Ihnen hier eine Übersicht mit wichtigen Tipps und Informationen für Unternehmer.

Was für Corona-Hilfen gibt es in 2021?

Alles ist im Fluss, die Hilfen gehen weiter bzw. laufen noch:

Überbrückungshilfe III

Diese Überbrückungshilfe umfasst die Monate November 2020 bis Juni 2021. Weitere Informationen dazu finden Sie in den FAQ´s des BMWI.

Überbrückungshilfe III Plus

Diese Coronahilfe umfasst die Monate Juli bis September 2021, in Berlin wurde fleißig programmiert und seit 23. Juli 2021 können Anträge gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass die genauen Konditionen noch nicht bekannt sind. Die FAQ’s des BMWI sind mittlerweile veröffentlicht. Aber wie schon zu erwarten war, es gibt Tücken im Detail:

  • Der Umsatzrückgang muss pandemiebedingt gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019 mindestens 30 Prozent betragen. Dass der Rückgang pandemiebedingt ist, muss nachgewiesen werden.
  • Der Eigenkapitalzuschuss bleibt unverändert, allerdings werden die Monate aus der Überbrückungshilfe III mit berücksichtigt.
  • Die förderfähigen Fixkosten (FAQ 2.4) müssen vor dem 01.07.2021 vertraglich begründet worden sein (mit ein paar Ausnahmen)
  • Wirtschaftsgüter, die kaputt gehen, werden nur bis 800 Euro ersetzt
  • Anstatt der Personalkostenpauschale kann die „Restart Prämie“ angesetzt werden (da gibt es nette Fallstricke)
  • Bauliche Maßnahmen werden nur anerkannt, wenn im Rahmen eines Hygienekonzeptes das Infektionsgeschehen eingedämmt werden kann (Anhang 3 der FAQ ist abschließend)
  • Marketing- und Werbekosten werden in Höhe der Aufwendungen für 2019 gefördert, allerdings ist der Aufwand, der in der Überbrückungshilfe III geltend gemacht worden ist mit zu beachten.
  • Hygienemaßnahmen dort werden nur noch die Punkte gefördert, die im Anhang 3 stehen.
  • Digitalisierungskosten nur bis zur Höhe von 10.000 Euro, Achtung Anhang 3 regelt abschließend was darunter fällt

 Bitte beachten Sie, auch hier gilt: Ohne ein plausibles Hygienekonzept wird es schwierig.

Sie wollen das selber alles nachlesen? Bitte sehr, hier werden Sie fündig (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/…/ueber…).

Aufgrund der „wunderbaren“ Erfahrungen der letzten 1,5 Jahre beantragen wir die Hilfe erst, wenn absehbar ist, dass nicht mit weiteren FAQ zu rechnen ist und wir ausreichend neue Schulungen „genießen“ durften. Machen Sie sich keine Sorgen, Sie können sich auf uns verlassen, wir kommen auf Sie zu. Natürlich können Sie uns dazu anrufen.

Überbrückungshilfe IV

Das 4. Quartal 2021 wirft seine Schatten voraus:

Die Überbrückungshilfe IV kommt für die Monate Oktober bis Dezember 2021. Wie genau alles ausgestaltet sein wird ist noch unklar, lassen wir uns wie gewohnt von den einfachen, schnellen und unbürokratischen FAQ überraschen. Sie ahnen es schon, wir kommen auf Sie zu, wenn wir mehr wissen.

Neustarthilfe Plus

Die bereits bekannte Neustarthilfe wurde noch einmal verlängert. Gleichzeitig gibt es eine Erhöhung von bis zu 1.250,- €/Monat (Zeitraum Januar bis Juli 2021) auf bis zu 1.500,- €/Monat (Zeitraum Juli bis September 2021)

Wer genauere Informationen für das Stadtgebiet Dresden benötigt, findet diese hier. Wer allgemeine Informationen zum Coronavirus lesen möchte, kann sich hier informieren.

In diesen Zeiten sind pragmatische Lösungen gefragt. Wir sind für Sie da und unterstützen Sie wo wir können, damit Sie sich um Ihren Betrieb und sich kümmern können.

Bleiben Sie gelassen, achtsam, gesund und behalten Sie Ihren Humor.
Ihre WNP Steuerberatung Dresden

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