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Beitragsbemessungsgrenzen steigen ab 2026

09
Dez.

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Das Bundeskabinett hat am 08.10.2025 eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen für 2026 um mehr als 5 % beschlossen, die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus. Menschen mit höherem Einkommen müssen somit, sofern sie in das gesetzliche Sozialversicherungssystem einzahlen, auf einen höheren Anteil ihres Einkommens Beiträge abführen. Diese sehen wie folgt aus:

SozialversicherungsrechengrößeMonatJahr
Bezugsgröße in der Sozialversicherung3.955 €47.460 €
Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 SGB V
(Versicherungspflichtgrenze) in der
Kranken- und Pflegeversicherung
6.450 €77.400 €
Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 7 SGB V
(Beitragsbemessungsgrenze) in der
Kranken- und Pflegeversicherung
5.812,50 €69.750 €
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten-
versicherung und Arbeitslosenversicherung
8.450 €101.400 €
Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen
Rentenversicherung
10.400 €124.800 €
vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026
in der Rentenversicherung
51.944 €
(endgültiges) Durchschnittsentgelt 2024
in der Rentenversicherung
47.085 €
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