Welche Neuerungen Sie in 2019 im Bereich Lohn erwarten, erfahren Sie hier.

03
Dez

Erhöhung Mindestlohn 
Der Mindestlohn wird in zwei Stufen zum 01.01.2019 auf 9,19 € pro Stunde und zum 01.01.2020 auf 9,35 € pro Stunde angehoben. Im Bauhauptgewerbe wird der Mindestlohn zum 01.03.2019 auf 12,20 € pro Stunde erhöht. 

Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags 
Der Pflegeversicherungsbeitrag wird um 0,5 % auf 3,05% bzw. 3,30% für kinderlose Arbeitnehmer erhöht. 

Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags 
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird um 0,5% auf 2,5% gesenkt. 

Zuzahlung AG zu BAV Verträgen 
Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss für alle ab 01.01.2019 neu abgeschlossene BAV Verträge mit Entgeltumwandlungsvereinbarung. Der Arbeitgeber muss 15% des umgewandelten Entgeltes zuzahlen. Das gilt bei Zahlungen an Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen. Sollten in Firmen schon Zuzahlungsvereinbarungen existieren, sollte schriftlich festgehalten werden, dass diese Regelungen angerechnet werden.

Förderung BAV bei Geringverdienern
Förderung von BAV Verträgen bei Arbeitnehmern mit niedrigen Einkommen bis 2.200,00 € steuerpflichtiger Arbeitslohn monatlich. Sofern die BAV Verträge nach §100 EStG abgeschlossen sind und der Arbeitgeber einen Mindestbeitrag von 240,00 € zahlt, beträgt die Förderung 30% – somit 72,00 € jährlich. Die Förderung ist auf einen Arbeitgeberbeitrag von 480,00 € begrenzt und beträgt max. 144,00 € jährlich. Die Förderung wird mit der Lohnsteueranmeldung automatisch verrechnet.

Elektronische Bescheinigung A1
A1 Bescheinigungen werden für in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer benötigt, die vorübergehend im EU Ausland (inkl. Island, Norwegen, Schweiz und Lichtenstein) eingesetzt werden. Die Bescheinigungen waren auch bisher schon vorgeschrieben. Allerdings müssen diese ab 01.01.2019 in elektronischer Form bei den zuständigen Stellen im Regelfall den Krankenkassen vor Reiseantritt beantragt werden. Die Rückmeldung durch die Krankenkassen erfolgt ebenfalls elektronisch. Die Bescheinigung muss zwingend in Farbe ausgedruckt werden und ist vom Reisenden mitzuführen. Führt eine Dienstreise durch mehrere der o.g. Länder, ist für jedes eine A1 Bescheinigung zu beantragen.

Teilung des Krankenversicherungsbeitrages
Die Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge wird geändert. Ab 01. Januar 2019 erfolgt eine paritätische Finanzierung (jeder 50 Prozent) des Zusatzbeitrages durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das gilt auch für freiwillig und privat krankenversicherte Arbeitnehmer.

Änderungen Gleitzone
Erhöhung der Gleitzonengrenze auf 1.300,00 € ab dem 01.07.2019, dies führt zu keinen geringeren Rentenansprüchen bei den betroffenen Arbeitnehmern.

Förderung Elektromobilität
Förderung der Elektromobilität bei betrieblichen Elektro- und Hybridfahrzeugen monatlich pauschal mit 1% des halbierten inländischen Bruttolistenpreises. Die Regelung gilt für alle ab dem 01.01.2019 angeschafften Fahrzeuge und ist aktuell begrenzt bis zum 31.12.2021.

Erhöhung der amtlichen Sachbezugswerte für Mahlzeiten

Frühstück1,77 € täglich53,00 € monatlich
Mittagessen3,30 € täglich99,00 € monatlich
Abendessen3,30 € täglich99,00 € monatlich
freie Unterkunft 231,00 € monatlich


Reisekosten kein Gesamtbruttoentgelt

Ab 01. Januar sind steuerfreie Reisekosten (Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten) gemäß § 3 Nr. 13 und Nr. 16 EStG nicht mehr im Gesamtbruttoentgelt auszuweisen. Sie werden diese zukünftig im Nettoteil der Lohnabrechnung finden.

Jobticket
Ab 01.01.2019 steuerfreie Kostenübernahme des Arbeitgebers für den Arbeitsweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Haben Sie Fragen? Die WNP Dresden Steuerberater helfen Ihnen gern!

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